Grund- und Ersatzversorgung


Grundversorger ist jeweils das Erdgasversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Zum Stichtag 01. Juli 2009 versorgten die Stadtwerke Neuburg a. d. Donau die meisten Haushaltskunden im Sinne von § 3 Ziffer 33 EnWG im Netz von den Stadtwerken Neuburg a. d. Donau.

Nach § 36 (2) EnWG werden daher die Stadtwerke Neuburg a. d. Donau als Grundversorger für die Kalenderjahre 2009 bis 2012 festgestellt.

Grundversorgung gem. § 36 EnWG
Die Preise und Bedingungen für die Grundversorgung gem. § 36 EnWG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas ensprechend den allgemeinen Preisen und Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden durch die Stadtwerke Neuburg a. d. Donau.

Haushaltskunden sind gem. § 3 Nr. 22 EnWG "Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen".

Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG
Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG liegt vor, wenn ein Letzverbraucher Erdgas aus dem Netz entnimmt, ohne dass dieser Bezug durch einen Erdgaslieferanten gewährleistet ist.

Die Preise und Bedingungen für die Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG finden Sie unter Punkt 6 des Preisblattes für die Allgemeinen Preise in der Grundversorgung der Stadtwerke Neuburg a. d. Donau.

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