Rechtsgrundlagen
Allgemeine Gaslieferbedingungen
Der mittlere Brennwert des gelieferten Erdgases beträgt ca. 11,07 kWh/m³ im Normzustand. Das Gas wird mit einem Druck von ca. 20mbar hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw., falls vorhanden, mit ca. 23 mbar hinter dem Hausdruckregler zur Verfügung gestellt. Beim Vergleich einer kWh (Kilowattstunde) Gas mit einer kWh Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache berücksichtigt werden, dass sich die Gaspreise auf den Brennwert beziehen.
Wird Gas zur Spitzenabdeckung des Wärmebedarfes zusätzlich zu einer anderen Wärmeerzeugung (z. B. elektrisch betriebene Wärmepumpe) verwendet, so kann der Sonderpreis nicht eingeräumt werden.
Im Übrigen gelten die "Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden" (AVBGasV) in der Fassung der Verordnung vom 21. Juni 1979 einschließlich der in § 6 Abs. 2 und 3 genannten Haftungshöchstgrenzen.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I Nr. 50 S. 2485) steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
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Download zu der Bekanntmachung der Stadtwerke Neuburg a. d. Donau zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
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Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Neuburg a. d. Donau für Gewerbekunden bis 1,5 Mio. kWh, Stand Juli 2007
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Sonstiges
Das Erdgas wird vom Kunden zu einem ermäßigten Steuersatz bezogen (derzeit 0,55 Ct/kWhHs). Für dieses Gas gilt folgender Hinweis gemäß Anlage 1 zu § 21, Abs. 1 der Mineral-Durchführungs-Verordnung vom 23. Juli 1996 (BGBI. 1996 Teil 1 Nr. 38, Seite 1101 ff.)
"Steuerbegünstigtes Erdgas darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich
a) (vorbehaltlich einer Erlaubnis nach § 19 der Mineralölsteuer-Durchführungs-Verordnung) der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Kraft (Kraft-Wärme-Kopplung) oder
b) der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung oder
c) dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung oder
d) (befristet bis 31.12.2001) der Strom- und Wärmeerzeugung dienen!
Jede andere motorische Verwendung hat steuer- und strafrechtliche Folgen!" Für die Verwendung von Erdgas zu dem unter a) genannten Zweck, ist eine förmliche Einzelerlaubnis erforderlich, die bei der zuständigen Zollbehörde durch den Kunden einzuholen ist. Für die unter b) und d) genannten Verwendungsarten ist nur eine schriftliche Anmeldung bei den zuständigen Zollbehörden erforderlich.
Bereitschaftsdienst
Telefon: 08431/509-123
Ansprechpartner Sondervertragskunden
Herr Einhauser (E-Mail)
Telefon: 08431/509-132
Ansprechpartner Gasnetz
Bereichsleiter Gasnetz
Herr Dipl.-Ing. Georg von Großmann (E-Mail)
Telefon: 08431/509-160
Netzzugang
Frau Naglitsch (E-Mail)
Telefon: 08431/509-164
Netzmeister Gas
Herr Daum (E-Mail)
Telefon: 08431/509-161
Netzmeister Gas
Herr Golling (E-Mail)
Telefon: 08431/509-162
Energie-Beratung und Informationen rund um das Fahren mit Erdgas
Herr Graf (E-Mail)
Telefon: 08431/509-163






